Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei Infektionsmaßnahmen des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung 25/2020.
Ein Schüler der Q2-Phase befindet sich bis zum 25.01.2021 in Quarantäne.
Informationspflicht der Schule gegenüber der Schulöffentlichkeit bei Infektionsmaßnahmen des Gesundheitsamtes gemäß Rundverfügung 25/2020.
Ein Schüler der Q2-Phase befindet sich bis zum 25.01.2021 in Quarantäne.